Neue Spielregeln für Online Shops in 2014
Das Widerrufsrecht sieht hierzulande vor, dass ab einem Warenwert von 40 Euro der Händler die Versandkosten beim Widerruf übernehmen muss....

Das Widerrufsrecht sieht hierzulande vor, dass ab einem Warenwert von 40 Euro der Händler die Versandkosten beim Widerruf übernehmen muss. Dieses ändert sich ab Juni 2014 im Zuge der europaweiten Vereinheitlichung. Der Kunde verliert einen Teil seiner Privilegien. Jeder Kunde muss ab dann ein vom Händler beigelegtes Formular ausfüllen, mit welchem er seinen Widerruf begründet, kann aber auch weiterhin ohne Angabe von Gründen vom Kauf zurücktreten, also das Formular leer lassen. Ausserdem soll der Kunde die Versandkosten des Rückversandes selbst zahlen.
Allerdings steht es den Händler frei, die Retourkosten weiterhin selbst zu tragen. Für den Kunden sicherlich ein Grund sich für oder gegen einen Anbieter zu entscheiden.
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